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Produktnummer:
10579
Produktinformationen "Lehmann 820130 Akustischer Signalgeber innen, für WC-Notruf | DIN 18040-3"
Lehmann 820130 Akustischer Signalgeber innen (Summer)
- Akustischer Signalgeber (Tiefton) als Rufbestätigung im Innenraum der WC-Anlage.
- Montage auf 55er Unterputzdose.
- Anschluss an WC-Notruf Steuereinheit.
- Betriebsspannung: 24 V DC
- Maße: 80 x 80 x 30 (HxBxT)
- Gewicht: ca. 76 g
Kompatibel mit folgenden Systemen:
- Lehmann WC-Rufsets in der Funk-Version
- Lehmann WC-Rufsets in der Kabel-Version
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Datenblätter & weitere Informationen zu diesem Produkt:
Hier können Sie sich Lehmann Gesamtkatalog WC-Ruf als pdf ansehen.
Hier können Sie sich die Bedienungsanleitung der Funk-WC-Ruf Sets als pdf ansehen.
Hier können Sie sich die Bedienungsanleitung des WC-Ruf Sets 990.940.00 als pdf ansehen.
Hier können Sie sich die Bedienungsanleitung des WC-Ruf Sets 820.950.00 als pdf ansehen.
Lehmann WC-Ruf - Infos & Häufig gestellte Fragen
Übersicht/Definition
Öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1)
- Heime und Krankenhäuser ohne Pfortenregistrierung
- Rathäuser
- Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, inkl. zugehörige Sport- und Freizeitstätten
- Sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Universitäten / Campus
Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3)
- Verkaufsbereiche von Geschäften, Kaufhäusern oder Tankstellen
- Einkaufspassagen
- Restaurants und Cafés
- Schalterhallen von Banken Hotelfoyers
- Flughäfen
- Öffentliche Sport- und Freizeitstätten, z.B. Schwimmbäder
- Bahnhofshallen und Bahnsteige, öffentliche Gärten
- Parks, Fußgängerzonen und Spielplätze
Ein Bereich ist nicht nur dann als öffentlich zugänglich einzustufen, wenn er ohne jede Vorbedingung betreten werden kann, sondern auch, wenn die Nutzung an Bedingungen oder Umstände geknüpft ist, die im Voraus bestimmt sind und von einem unbestimmten Personenkreis erfüllt werden können… z.B. der Schlüssel muss an der Tankstellen-Kasse oder Hotel-Rezeption geholt werden, bevor die Toilette/ das WC genutzt werden kann.
Zusammenfassend gilt bezüglich der Notwendigkeit von Rufausrüstung in WC-Anlagen öffentlich zugänglicher Gebäude
- Öffentliche Gebäude in diesem Sinn sind mindestens die in der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“ gelisteten. Für öffentlich zugängliche Anlagen (z.B. in Fußgängerzonen etc.) gilt zusätzlich die DIN 18040-3.
- Wenn öffentliche Gebäude neu gebaut werden, darin eine WC-Anlage neu errichtet oder das Gebäude wesentlich renoviert wird, ist die Barrierefreiheit verpflichtend vorgeschrieben.
- In vielen Bundesländern ist durch die Bauvorschriften zur Erzielung der Barrierefreiheit eine Rufanlage im barrierefreien WC verpflichtend, in den anderen aufgrund der Bundes-Planungsinformation erwünscht.
- Auch in Bundesländern ohne konkrete Anforderung durch die Bauvorschrift ist es sinnvoll, eine Rufanlage vorzusehen. Somit werden spätere Nachrüstmaßnahmen vermieden, da die Normen aktuell dahingehend ergänzt werden (DIN/VDE 6008).
Bezugsquelle Beuth-Verlag Berlin: DIN 18040 Teil 1 / DIN 18040 Teil 3
Hinweis
Es tauchen in WC-Notruf-Ausschreibungen vermehrt Hinweise auf Einhaltung der DIN/VDE 0834 in Verbindung mit barrierefreien WC-Rufanlagen auf. Die DIN/VDE 0834 ist die Schwesternruf/Krankenhaus Norm und hat nichts mit den Anforderungen der DIN 18040 zu tun! Hier wird leider öfter mal etwas verwechselt.
Die DIN/VDE 0834 kann für sich alleine nicht die Anforderungen der DIN 18040 an barrierefreie Ausstattung für Rufanlagen erfüllen!
Es sind auch keine besonderen einzuhaltende Anforderungen oder Kenntnisse an den Errichter bzw. Errichterbetrieb erforderlich.
Es sollte ein Fachbetrieb aus dem Elektrohandwerk oder aus dem Bereich der Fernmeldetechnik sein.
Oder bei großen Einrichtungen aus dem internen Bereich der technischen Gewerke.
Auch hier kursieren leider fälschlicherweise Informationen im Netz, dass ein barrierefreies WC-Notrufsystem nach DIN 18040 nur von einer Fachkraft für Rufanlagen errichtet werden dürfte. Dies schadet zwar nicht, entbehrt aber jeglicher vorgeschriebener normseitiger Anforderung oder Voraussetzung.
FAQ-Häufige Fragen
Was ist WC-Notruf-SET?
Ein WC-Notrufset besteht immer aus einer Signalleuchte, einem Ruf- sowie einem Ruf-/Zugtaster und einem Abstelltaster. Das Set dient der Ausstattung eines Behinderten-WCs mit den erforderlichen Komponenten. Hierfür stehen
sowohl Funk- als auch Systeme für eine Kabelanbindung zur Verfügung. Für jede WC-Einheit wird ein Set benötigt.
Wann verwende ich welches WC-Notruf-SET?
Die Auswahl der Sets erfolgt nach den Kriterien welche DIN-Norm bei der Ausstattung eines barrierefreien Behinderten-WCs erfüllt werden muss.
Entsprechend der Normerfüllung, Art der Baumaßnahme, für den Einsatz in öffentlichen Bereichen/Gebäuden stehen Funkausführungen und verkabelte Ausführungen zur Verfügung.
Funkausführungen eignen sich besonders bei Nachrüstungen in bereits vorhandenen WC-Anlagen, wenn keine Verkabelung vorhanden ist oder eine Verkabelung mit einem unwirtschaftlichen und hohen Zeit-, Planungs– oder Durchführungsaufwand verbunden ist.
Kabelausführungen kommen in Neuanlagen, bei denen die Verdrahtung individuell vorgenommen werden kann, zum
Einsatz.
Wann muss eine WC-Anlage barrierefrei sein?
Werden in irgendeiner Form Besuchertoiletten geschaffen, muss grundsätzlich mindestens ein WC rollstuhlgerecht
und somit barrierefrei ausgestattet sein.
Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Betten müssen mindestens ein Zimmer als barrierefreies Zimmer einrichten.
In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind barrierefrei ausgestattete WCs vorgeschrieben. Zu einer barrierefreien
WC-Ausstattung gehört auch der Einbau einer WC-Notruf-Anlage.
Was sind “öffentlich zugängliche Gebäude”?
Dies sind beispielsweise Heime und Krankenhäuser ohne Pfortenregistrierung, Rathäuser, Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Alle in der DIN 18040-1 gelisteten Gebäude sind öffentlich zugängliche Gebäude. Hierzu zählen auch öffentlich zugängliche Bereiche.
Was sind “öffentlich zugängliche Bereiche?
Bereiche, die ohne jede Vorbedingung betreten werden können, werden als öffentlich zugängliche Bereiche bezeichnet. In diesen Bereichen ist bei Errichtung einer WC-Anlage eine barrierefreie Ausstattung vorgeschrieben, was
ebenfalls für öffentliche Verkehrs– und Freiräume zutrifft. Ausnahmen bestehen nur bei unverhältnismäßigem Aufwand.
Aber auch Bereiche deren Nutzung an Bedingungen und/oder Umstände geknüpft sind, die im Voraus bestimmt und
von einem bestimmten Personenkreis erfüllt werden können gelten als öffentlich zugänglich. Beispiel: der Schlüssel
muss zur Nutzung der WC-Anlage an der Kasse/Rezeption geholt werden oder wenn die Zahlung eines Entgeltes gefordert wird.
Was sind “öffentliche Verkehrs- und Freiräume/Anlagen”?
Zum besseren Verständnis lässt sich die Definition „öffentliche Verkehrs– und Freiräume“ anhand der nachfolgenden,
gängigsten Beispiele (es ist keine vollständige Liste) erläutern. Hierzu zählen unter anderem:
Verkaufsbereiche von Geschäften, Kaufhäusern, Tankstellen; Einkaufszentren, Einkaufspassagen, Restaurants und
Bars/Cafés; Flughäfen, Bahnhöfe, Häfen; Behörden, Ämter, Stadt– und Gemeindeverwaltungen
Öffentliche Sport- und Freizeitstätten, z.B. Schwimmbäder; Öffentliche Gärten, Parks, Freizeitparks, Zoos, Fußgängerzonen, Spielplätze sowie Foyers von Hotels, Banken, Kinos, Theatern u.v.m.
Was muss bei der Rufausrüstung von WC-Anlagen in öffentlichen Bereichen berücksichtigt werden?
Für öffentlich zugängliche Anlagen (z.B. in Fußgängerzonen etc.) gilt zusätzlich die DIN 18040-3.
Wenn öffentliche Gebäude neu gebaut werden, darin eine WC-Anlage neu errichtet oder das Gebäude wesentlich
renoviert wird, ist die Barrierefreiheit verpflichtend vorgeschrieben.
In vielen Bundesländern ist durch die Bauvorschriften zur Erzielung der Barrierefreiheit eine Rufanlage im barrierefreien WC verpflichtend, in den anderen, aufgrund der Bundes-Planungsinformation, erwünscht.
Auch in Bundesländern, ohne konkrete Anforderung durch die Bauvorschrift oder mit älteren Normen, ist es sinnvoll,
eine Rufanlage einzurichten. Hierdurch werden spätere, eventuell kostenintensivere, Nachrüstmaßnahmen vermieden.
Gelten Besonderheiten bei Bauvorschriften des Bundes und der Länder?
Die Forderung nach ruftechnischer Ausrüstung einer barrierefreien WC-Anlage ist in einigen Bauvorschriften und in der
Planungsinformation der Bundesregierung explizit angegeben.
Die Anforderung gilt für Baumaßnahmen des Bundes und ist für die Allgemeinheit eine Empfehlung
Für Bundesländer, die Bauvorschriften ohne explizite Listung haben, ist es erwünscht, dass sich diese ebenfalls an die
Planungsinformationen der Bundesregierung halten. Somit können in den Bundesländern untereinander und auf Bundesebene Unterschiede bei den Anforderungen auftreten.
Wann wird für die WC-Notruf-Ausstattung die DIN 18040 angewandt?
Wenn die WC-Anlage barrierefrei sein muss oder soll (Ruf-, Abstell- und Zugtaster müssen mit Braille und erhabener Profilschrift ausgestattet sein).
Wo sollen die Komponenten für einen barrierefreien WC-Notruf montiert werden?
Die Montage der Signalleuchte muss außerhalb des WCs, über oder neben der Türe erfolgen.
Ruftaster und/oder Rufleisten werden in erreichbarer Nähe des Waschbeckens, der Zugtaster und/oder Rufleisten in der Nähe des WCs angebracht. Die Positionierung der Rufelemente muss so erfolgen, dass ein Alarmruf
sowohl in sitzender als auch liegender Position ausgelöst werden kann.
Der Abstelltaster muss im Innern des WCs, meist in der Nähe der Eingangstüre, montiert werden.
Wie kann der Alarmruf an eine weiter entfernte Stelle weitergeleitet werden?
Der Ruf kann über eine Kabelverbindung an ein Dienstzimmermodul weitergeleitet werden. Dieses muss mit der
Steuerelektronik des Systems verdrahtet werden.
Eine größere Unabhängigkeit bei entfernter liegenden Bereichen und ohne Aufwand einer Kabelverlegung, bietet das
VarioCom 4000 GSM Alarm-Modul durch eine ergänzende und flexible Rufweiterleiterleitung über das Mobilfunknetz
an. Dieses System ermöglicht es die Beobachtungszeiträume variabel zu verändern.
Worin unterscheiden sich die Systeme VarioVision V2 Plus-Serien zu Vario und VarioVison V2?
Die Taster der Systeme VarioVision V2 Plus-Serien sind über eine spezielle Funktechnologie auf Basis der Sozialalarmfrequenz gemäß DIN/EN 50134 mit der Steuerelektronik des Systems verbunden. Die Taster der Systeme müssen also nicht bauseits aufwendig verdrahtet werden.
Bei Vario und VarioVision V2 handelt es sich um Systeme, deren Komponenten mit der Steuerelektronik des
Systems verdrahtet sein müssen.
Wenn die Rufelemente zusätzlich mit einer erhabenen Profilschrift und Braille für sehbehinderte Menschen versehen sind, erfüllt die WC-Notruf-Ausstattung damit zusätzlich eine Anforderung gemäß DIN18040.
Können Kabel- und Funkausführungen im WC-Notruf kombiniert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Anforderungen lassen sich Draht- und Funkvarianten auch kombinieren und/oder durch zusätzliche Komponenten individuell bedarfsgerecht ergänzen oder erweitern.
Das VarioCom 4000-System ermöglicht die zusätzliche Alarmbenachrichtigung über das Mobilfunknetz.
Dienstzimmermodule dienen dem ergänzenden Empfang des ausgelösten Alarmrufes über eine Verdrahtung der Komponenten.
Können nur WC-Notruf-Sets bestellt werden?
Nein. Die Sets sollen unseren Kunden lediglich die Bestellung bei der Grundausstattung/Erstausrüstung erleichtern. Alle Komponenten und weiteren Ergänzungs- und Erweiterungskomponenten können einzeln und entsprechend der individuellen Bedarfssituation und Projekte bestellt werden.Hierzu beraten wir Sie gerne!
Schutzartenanwendung nach DIN 18040
Die schematische Darstellung dient lediglich der Visualisierung der verschiedenen Zonen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Lokale Bestimmungen und Vorgaben haben Vorrang bei der Umsetzung.
Wir beraten Sie gerne!
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