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GPS-Geräte mit Abrechnung über die Krankenkasse/Pflegekasse

Wichtiger Hinweis: Wir können leider keine Rechtsberatung anbieten!

Wir möchten Ihnen hier unsere Erfahrungen und unseren Wissensstand zum Thema GPS-Geräte für Menschen mit Demenz und deren Abrechnungsmöglichkeiten mit den Krankenkassen bzw. Pflegekassen mitteilen.

Wir rechnen regelmäßig mit verschiedene Kassen unsere GPS-Lösungen für Kunden ab.
Unsere IK-Nummer ist: 330520203

Uns ist (Stand 02/2025) keine GPS-Uhr bzw. kein GPS-Produkt bekannt, welches eine Hilfsmittelnummer für Menschen mit Demenz besitzt (siehe Link: GKV Spitzenverband).
Geräte mit einer Notruffunktion empfehlen wir bei demenziell Erkrankten nicht, da dieser Personenkreis erfahrungsgemäß mit der Bedienung überfordert ist und den Träger zusätzlich verunsichern würde. Daher entfallen aus unserer Sicht mobile Notrufgeräte.

Gerichte hatten in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass das Hilfsmittelverzeichnis nicht abschließend ist und neue Produkte auch berücksicht werden können. In diesem Fall muss der Nutzer den Weg über die Einzelfallentscheidung per Hilfsmittelverordnung gehen.

Abrechnung mit Hilfsmittelverordnung als Einzelfallentscheidung

Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Notwendigkeit und die rechtlichen Rahmenbedingen bestätigen (Tipp: Suche bei google).
Wenn der Hausarzt ein Hilfsmittel für nötig befindet, kann er es verordnen (Details siehe Links unten).
Dieses Rezept (Hilfsmittelverordnung) reicht der Kunde dann zusammen mit unserem Angebot bei seiner Krankenkasse/Pflegekasse ein und wir bekommen im positiven Fall eine Kostenübernahme (Hilfsmittel-Bewilligung) von der Kasse.

Ablauf: Abrechnung mit Kranken-/Pflegekasse

  1. Wir führen eine Beratung durch, welches Produkt geeignet ist.
  2. Der Kunde/Ansprechpartner mailt uns die komplette Anschrift der zu betreuenden Person, das Geburtsdatum und die Daten der Krankenkasse. 
  3. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für die Versicherung. 
  4. Der betreuende Arzt verordnet per Rezept dem Versicherten das benötigte GPS-Produkt.
    Unser Angebot enthält Infos, die dem Arzt die Verordnung vereinfachen.
    Weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-beantragen-wie-geht-das-richtig-6895 
  5. Der Kunde reicht das Rezept und unser Angebot bei seiner Kranken-/Pflegeversicherung ein.
    WICHTIG: Bitte eine Kopie/Scan des Rezeptes für die spätere Abrechnung erstellen. 
  6. Wenn alles gut läuft, erhalten wir eine schriftliche Kostenübernahme auf unseren Namen und können Ihnen das GPS-Produkt liefern. 
  7. Sollte die Kasse den Anspruch ablehnen, kann der Kunde Widerruf einlegen. 
    Infos: https://pflegeberatung-aachen.de/gps-uhr-muss-von-der-kasse-uebernommen-werden/
WICHTIG: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor sie genehmigt wurde. Ein nachträgliches Einreichen und Beantragen kann zur Ablehnung führen!


Anfrageformular - Bitte erstellen Sie uns unverbindlich ein Angebot.
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GPS-Produkte für Menschen mit Demenz / Menschen mit Behinderung

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Durchschnittliche Bewertung von 4.5 von 5 Sternen

Otiom Starter Kit: GPS-Ortung ohne Zusatzkosten, incl. App+SIM | wasserfest | Indoor-Ortung
  • Ideal zur Ortung von Senioren und zeitweise verwirrten Personen.
  • Trageart: als Kette, in Hand- oder Jackentaschen, am Schlüsselbund
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  • SIM-Karte eingebaut: lebenslang kostenlos

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  • für unsere GPS-Track Geräte ohne Notruffunktion
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Je nach Krankheitsbild bzw. Einsatzart sind verschiedene Produkt-Merkmale wichtig. Zum einfachen Vergleich haben wir >> hier << unsere verschiedenen GPS-Produkte für Sie gegenüber gestellt.

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